Laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hat der Personalrat eine grundsätzliche Funktion, nämlich zu gewährleisten, dass „alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ und „zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben“ vertrauensvoll mit allen zusammengearbeitet wird.

Der örtliche Personalrat (ÖPR)  am Spohn-Gymnasium

Wie die Schulverwaltung ist auch die Personalvertretung auf drei Ebenen organisiert – es gibt den Hauptpersonalrat beim Kultusministerium (Landesebene), die Bezirkspersonalräte bei den Regierungspräsidien (Bezirksebene) und im Bereich der Gymnasien an jeder Schule einen örtlichen Personalrat (ÖPR, Schulebene). Diese Gremien werden alle vier Jahre gewählt.

Am Spohn-Gymnasium sind die Mitglieder des ÖPR:

  • Stephan Lehnert
  • Maike Raiber
  • Manuela Boneberg
  • Philipp Schaubruch
  • Florian Kapfer

Den Vorsitz führt zur Zeit Stephan Lehnert. Der ÖPR hält wöchentliche Sitzungen ab, an denen mindestens ein Mal pro Monat die Schulleitung teilnimmt, und widmet sich insbesondere folgenden Themen:

Anliegen einzelner Kolleginnen und Kollegen

  • Hat ein Kollege oder eine Kollegin ein Anliegen, kann der ÖPR auf Antrag des betroffenen Kollegen tätig werden. Jedes ÖPR-Mitglied unterliegt der Verschwiegenheitspflicht!
  • Bei jedem Gespräch, das ein Kollege oder eine Kollegin mit einem Vorgesetzten hat, kann auf Wunsch des/der Betroffenen ein Mitglied des Personalrats teilnehmen.

Allgemeine Aufgaben des ÖPR gemäß LPVG

Es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen der Schulleitung, bei denen der ÖPR mitbestimmen oder mitwirken muss. Dazu gehören unter anderem:

  • Anordnung von planbarer Mehrarbeit (z.B. auch Drittkorrekturen), Überstunden oder Rufbereitschaft, Regelungen der Verteilung der Arbeitszeiten und Pausen
  • Grundsätze der Verteilung von Anrechnungsstunden
  • Abordnungen von mehr als zwei Monaten Dauer
  • Grundsätze der Personalplanung
  • Verteilung der Haushaltsmittel
  • Ausschreibungstexte für A14 oder A15-Stellen
  • Fortbildungsplanung
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden (z.B. Anschaffung interaktiver Tafeln, Laptopklassen, Änderungen in der Feedbackkultur…)
  • Festlegung der Kommunikationsnetze
  • Übertragung von Dienstaufgaben